Rechtsprechung
   RG, 17.06.1939 - II 19/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,589
RG, 17.06.1939 - II 19/39 (https://dejure.org/1939,589)
RG, Entscheidung vom 17.06.1939 - II 19/39 (https://dejure.org/1939,589)
RG, Entscheidung vom 17. Juni 1939 - II 19/39 (https://dejure.org/1939,589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1939,589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Inwieweit ist das ausländische Recht für die Rechtswirksamkeit eines dem deutschen Recht unterstellten Vertrages über die Ausübung des Stimmrechts in einer ausländischen Aktiengesellschaft von Bedeutung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 161, 296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

    Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der

    Soweit eine ausdrückliche oder stillschweigende Rechtswahl der Parteien (dazu RGZ 103, 259, 261; 126, 196, 200 f.; 145, 121, 122 ff.) nicht vorliegt, kommt es darauf an, was die Vertragsparteien bei vernünftiger und billiger Berücksichtigung aller Umstände mutmaßlich über das anzuwendende Recht bestimmt hätten (RGZ 68, 203, 205 ff.; 126, 196, 206 f.; 161, 296, 298).
  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 164/75

    Fluchthelfervertrag - Hilfe bei der unerlaubten Ausreise aus der DDR, §§ 134, 138

    Die Verletzung ausländischer Gesetze fällt nicht unter § 134 BGB (BGHZ 59, 82, 85; RGZ 108, 241, 243; 161, 296, 299).
  • OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03

    Einlösungspflicht der Stadt Dresden in Bezug auf Auslandsanleihen aus dem Jahr

    Entscheidend nach dem maßgebenden damaligen Verständnis zum IPR ist daher, ob und inwieweit eine stillschweigende Rechtswahl feststellbar ist, bzw., falls dies zu verneinen ist, welche Regelung die Vertragsparteien vernünftigerweise gefunden hätten, wenn sie das Problem des anwendbaren Rechts in ihre Überlegungen einbezogen hätten (OLG Köln JW 1936, 203; Rabel, RabelZ 1936, 492 ff [496]; RGZ 68, 203 ff; RGZ 161, 296 ff.; vgl. Bamberger/Roth, BGB , 2003, Bd. 3, vor Art. 27 EGBGB Rn. 2).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 1/60

    Umgehung amerikanischer Embargo-Bestimmungen

    Bei dieser Rechtslage bedarf es keiner Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen der Verstoß gegen ausländische Verbotsgesetze eine Nichtigkeit nach § 134 BGB zur Folge hat (vgl. dazu RGZ 161, 296 [299 ff]; Gruchot 61, 460; WarnRspr 1912 Nr. 241).
  • BGH, 14.02.1958 - VIII ZR 10/57

    Rechtsmittel

    Wenn es dann zu der Prüfung übergegangen ist ob sich ein mutmaßlicher (hypothetischer) Parteiwille für die Anknüpfung an deutsches oder italienisches Recht ermitteln lasse, so entspricht dieses Vorgehen ebenfalls der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (RGZ 81, 273; 120, 71; 161, 296, 298; BGHZ 7, 231, 234, 235; 9, 221, 223; 17, 89, 92; 19, 110; NJW 1952, 540).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1989 - 18 UF 141/88

    Scheidung; Vermögensausgleich; Vereinbarung; Gerichtliche; Genehmigung;

    Wegen der Begründung seines Rechtsmittels wird auf die Beschwerdeschrift vom 14.11.1988 Bezug genommen (II 19/39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht